Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stärkt das Handwerk: Mit der erweiterten Meistergründungsprämie NRW wird der Einstieg in die Selbstständigkeit oder die Übernahme eines bestehenden Handwerksbetriebs attraktiver gestaltet. Das Programm richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, um die Zukunft des Handwerks in NRW zu sichern und frische Impulse zu setzen.
Höhere Förderbeträge und spezielle Boni für Handwerksmeisterinnen
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich die maximale Fördersumme der Meistergründungsprämie von bisher 10.500 Euro auf bis zu 11.500 Euro. Zusätzlich stehen attraktive Bonuszahlungen bereit:
- 2.000 Euro für die Übernahme eines bestehenden Betriebs.
- 2.500 Euro für Handwerksmeisterinnen in Berufen mit geringem Frauenanteil, wie etwa im Maurerhandwerk, bei Dachdeckerarbeiten oder in der Installationstechnik.
Damit können Förderungen in Einzelfällen bis zu 16.000 Euro betragen.
Familienfreundliche Regelungen und Anerkennung internationaler Abschlüsse
Die neuen Förderregelungen berücksichtigen auch familiäre Lebensumstände: Bei Elternzeit oder der Geburt eines Kindes werden Fristen für den Mittelabruf und Nachweispflichten verlängert. Zudem profitieren Handwerksmeisterinnen und -meister mit ausländischen Berufsabschlüssen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Qualifikation durch die Handwerkskammer.
Einfacher Zugang durch Digitalisierung
Ab Frühjahr 2025 wird das gesamte Antragsverfahren digitalisiert. Über die Plattform der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (www.mgp.lgh.nrw) können Anträge bequem online gestellt und bearbeitet werden. Das spart Zeit und macht die Förderung noch zugänglicher.
Eine Erfolgsgeschichte: Die Meistergründungsprämie NRW
Seit der Einführung der Prämie im Jahr 1995 hat sie entscheidend zur Förderung des Handwerks beigetragen. Über 20.000 Existenzgründungen wurden unterstützt und mehr als 74.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen oder erhalten.
Beratung und weitere Informationen
Die Förderung ist an die Teilnahme an einer Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer gebunden. Interessierte erhalten weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle.