💼 Förderung für junge Start-ups: Mit dem „Go-to-Market Gutschein“ unterstützt die Landesregierung NRW Start-ups bei der Entwicklung digitaler Prototypen mit Zuschüssen bis zu 35.000 €! 💶
🌟 Warum es wichtig ist: Start-ups treiben die digitale und nachhaltige Transformation voran. Mit dem Gutschein soll die Anzahl erfolgreicher Markteintritte in NRW erhöht werden. 📈
🔧 Was wird gefördert?
- Dienstleistungen zur Prototypen-Entwicklung 🛠️
- Anschaffung von Vorprodukten & Lizenzgebühren 🏷️
- Beratung durch Coach & Branchen-Mentor👥
🏢 Mittelherkunft: 31,5 Millionen € aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln NRW. 🇪🇺 + 🌍
Die Förderung zielt darauf ab, den erfolgreichen Markteintritt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. So kann das Produkt unter realen Bedingungen getestet und potenzielle Kunden sowie Investoren überzeugt werden.
📅Projektanträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet und können bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Beratungs- und Servicedienstleistungen der IN.NRW sowie Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie auf der Themenseite zum Go-to-Market Gutschein und der Webseite der Innovationsförderagentur NRW.🌐